Einfach erklärt
Welche Angebote gibt es?
Abnehmer können feste Preise, variable Monatswerte oder andere marktbezogene Modelle anbieten. Manche Angebote hängen an einem zusätzlichen Bezugsvertrag. Ein hoher Einspeisepreis kann dann durch teureren Reststrom oder Gebühren ausgeglichen werden. Prüfe Laufzeit, Kündigung, Preisänderungen und Mengenbedingungen.
Im E-Control-Tarifkalkulator gibt es eine Vergleichsmöglichkeit für Eigenverbraucher mit Überschusseinspeisung. Dafür sind Standort, Anlagenleistung und erwartete Einspeisemenge relevant. Verwende die tatsächlich eingespeiste Menge; die gesamte PV-Erzeugung ist bei Eigenverbrauch höher.
OeMAG: monatliche Vergütung
Die OeMAG-Marktpreisabnahme steht unter Voraussetzungen für erneuerbare Anlagen mit weniger als 500 kW(p) Engpassleistung offen. Der vergütete Preis wird monatlich im Nachhinein bestimmt. Er berücksichtigt Vermarktung und Ausgleichsenergie sowie gesetzliche Ober- und Untergrenzen. Ein veröffentlichter Quartalsmarktpreis ist deshalb nicht automatisch der ausgezahlte Einspeisepreis.
| Monat 2026 | Vergütung, ct/kWh |
|---|---|
| Juli | 6,146 |
| August | 8,997 |
| September | 10,168 |
Die Werte beschreiben diesen Abnahmevertrag und diese Monate. Umsatzsteuerbehandlung und persönliche steuerliche Folgen sind gesondert zu prüfen. Für Oktober stand am Prüfdatum noch kein abgeschlossener Monatswert fest.
Ein einfacher Vergleich
Fiktiv und vor Steuern: Bei 4.000 kWh Einspeisung bringen 7 Cent/kWh 280 Euro. Ein anderes Angebot mit 8 Cent bringt 320 Euro, aber bei 60 Euro jährlichen Gebühren bleiben nur 260 Euro. Der nominell höhere Preis wäre hier wirtschaftlich schlechter.
Eigenverbrauch und Gemeinschaften
Eigenverbrauch vermeidet den jeweils tatsächlich ersparten Strombezug. Dafür entfällt die mögliche Einspeisevergütung. Ein Speicher verursacht zusätzlich Anschaffungs-, Betriebs- und Umwandlungskosten. Für eine Energiegemeinschaft zählt die zeitgleich zugeteilte Menge; nicht der gesamte Jahresüberschuss lässt sich automatisch an Mitglieder verkaufen. Diese Alternativen brauchen eine gemeinsame Rechnung mit realistischen Mengenprofilen.
Österreich, Quellenstand 8. Oktober 2026. Rechenbeispiele sind ausdrücklich fiktiv. Vertragsbedingungen, Netzgebiet und Zählpunkt können das Ergebnis verändern. Zeitlich befristete Regeln gelten nur für den genannten Zeitraum.