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PV- und Speicherförderung: aktueller Fördercall im Oktober 2026

Quellen geprüft am 09.10.2026 · Redaktioneller Entwurf

Einfach erklärt

Fristen, Fördersätze, Speicherbedingungen, Bonus und Einreichung für die dritte EAG-Förderrunde 2026.

Stand 9. Oktober 2026: Der dritte EAG-Fördercall für Photovoltaik und zugehörige Stromspeicher läuft vom 8. bis 22. Oktober 2026. Die Ticketziehung begann am 8. Oktober um 17 Uhr österreichischer Zeit. Für diese Runde wurden 38,5 Millionen Euro angekündigt. Ein offenes Einreichfenster ist keine Garantie, dass noch ausreichend Mittel für jedes Projekt vorhanden sind.

Termine und Einstieg

Punkt Aktueller Stand
Fördercall 8.–22. Oktober 2026
Ticketziehung Start am 8. Oktober, 17 Uhr
Förderstelle EAG-Abwicklungsstelle / OeMAG
Einreichung EAG-Portal
Status Individuellen Antrag und Nachforderungen im Portal prüfen

Die veröffentlichte Dotierung ist das Budget der Runde, kein live verfügbarer Restbetrag. Eine Ticketnummer, ein Antrag, ein Fördervertrag und die spätere Auszahlung sind verschiedene Schritte. Status der Einreichung prüfen.

Grundfördersätze 2026

Anlage Fördersatz
PV bis 10 kWp – Kategorie A 150 Euro/kWp
PV über 10 bis 20 kWp – Kategorie B 140 Euro/kWp
PV über 20 bis 100 kWp – Kategorie C Höchstens 130 Euro/kWp
PV über 100 bis 1.000 kWp – Kategorie D Höchstens 120 Euro/kWp
Neuer zugehöriger Stromspeicher 150 Euro/kWh nutzbarer Kapazität

A und B werden nach Ticketzeitpunkt gereiht; C und D vorrangig nach dem angegebenen Förderbedarf je kWp, bei Gleichstand nach Ticketzeitpunkt. Die Sätze sind keine automatische Auszahlungszusage. Kostenobergrenzen, tatsächlich errichtete Leistung und Nachweise können die Auszahlung begrenzen. Quelle: EAG-Abwicklungsstelle, Förderkategorien und Sätze.

Was ist beim Speicher wichtig?

Im aktuellen EAG-Modell wird ein neuer Speicher gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage beantragt. Eine alleinige Speichernachrüstung ohne entsprechendes PV-Projekt sowie eine Erweiterung eines bestehenden Speichers sind damit nicht automatisch förderbar. Der Speicher muss mindestens 0,5 kWh nutzbare Kapazität pro beantragtem kWp aufweisen; gefördert werden maximal 50 kWh. Größere Speicher müssen gesondert auf den gedeckelten Zuschuss geprüft werden.

Die klassische Begrenzung beträgt 30 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens. Bei bestimmten innovativen Anlagen und Zuschlagsfällen bestehen abweichende Obergrenzen. Deshalb nicht sämtliche Fälle mit derselben pauschalen Kostenquote berechnen. Offizielle FAQ 2026 als PDF.

Made-in-Europe-Bonus richtig rechnen

Qualifizierte europäische PV-Module und Wechselrichter können den PV-Zuschuss jeweils um 10 Prozent erhöhen; beim qualifizierten Speicher sind 10 Prozent auf dessen Zuschuss vorgesehen. Entscheidend ist die offizielle Komponentenliste, nicht allein eine europäische Marke oder der Sitz des Installateurs. Nachweise und die tatsächlich verbauten Produkte werden bei der Endabrechnung geprüft.

Beispiel: 8 kWp × 150 Euro ergeben 1.200 Euro PV-Grundförderung. 8 kWh × 150 Euro ergeben 1.200 Euro Speicher-Grundförderung. Mit beiden qualifizierten PV-Komponenten steigt der PV-Anteil rechnerisch auf 1.440 Euro, mit qualifiziertem Speicher dessen Anteil auf 1.320 Euro: zusammen 2.760 Euro vor Prüfung aller Kosten- und Fördergrenzen. Der Bonus ist kein entsprechender Rabatt auf die gesamte Kaufrechnung. BMWET: Bonusregeln und Nachweise.

Vorbereiten, einreichen, abrechnen

  • Dimensionierung, Angebot und Anlagenstandort festlegen; alle erforderlichen Anzeigen und Bewilligungen klären.
  • Beim Netzbetreiber den Einspeisezählpunkt bzw. ein entsprechendes Angebot beschaffen. Der Nachweis muss unter anderem Zählpunkt, Vertragsinhaber und Standort erkennen lassen.
  • Den ersten gültigen Förderantrag vor Inbetriebnahme stellen. Ein Arbeitsbeginn oder eine Anzahlung vor Antragstellung ist unter den aktuellen Bedingungen nicht generell ausgeschlossen; bereits in Betrieb genommene Anlagen benötigen die passende frühere Antragshistorie.
  • Projekt im EAG-Portal vollständig einreichen und Nachforderungen innerhalb der jeweils genannten Frist beantworten.
  • Fördervertrag und Umsetzungstermine kontrollieren. Grundsätzlich gelten sechs Monate bis 100 kWp bzw. zwölf Monate darüber ab Abschluss des Fördervertrags; Verlängerungen nur nach den vorgesehenen Bedingungen beantragen.
  • Endabrechnung mit Rechnungen, unbaren Zahlungsnachweisen, Fotos und Prüfprotokoll einreichen. Registrierung der Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank und die weiteren Auszahlungsvoraussetzungen prüfen.

Ein Ticket ersetzt nicht die vollständige Einreichung. Fördervertrag, Portalhinweise und die aktuellen FAQ sind für individuelle Fristen maßgeblich. Andere Bundes-, Landes- oder Gemeindeförderungen dürfen nur nach Prüfung der jeweiligen Kombinationsregeln zusätzlich angesetzt werden.

Was gilt 2027?

Die geplante Neuausrichtung ist ein anderes Fördersystem. Die angekündigte Antragstellung nach Fertigstellung darf nicht auf den laufenden Call 2026 übertragen werden. Reformpläne für 2027 lesen · Speicher unabhängig von der Förderung bewerten.

Gültigkeit und Hinweise

Zeitgebundener Wissensartikel. Kein live geprüftes Restbudget und keine individuelle Förderzusage. Nach Ende des Calls sind Termine und Status zu aktualisieren.

Quellen