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Lieferantenwechsel, Bindung und Vertragsende

Quellen geprüft am 08.10.2026 · Redaktioneller Entwurf

Einfach erklärt

Du kannst den Stromlieferanten wechseln, während der Netzbetreiber gleich bleibt. Entscheidend sind Vertragsbindung, Kündigungsfrist und der vereinbarte Lieferbeginn. Die technische Umstellung ersetzt diese Fristen nicht.

Vor dem Wechsel prüfen

Besorge Jahresverbrauch, Zählpunktbezeichnung und aktuellen Vertrag. Vergleiche Gesamtkosten und Bedingungen über mindestens zwei Jahre. Prüfe getrennt, wie lange du gebunden bist, wie lange der Preis garantiert ist und welche Teile die Garantie umfasst. Ein Jahr Preisgarantie bedeutet nicht automatisch ein Jahr Vertragsbindung.

Fristen in Österreich

Nach § 24 ElWG können Haushalte und Kleinunternehmen mit zwei Wochen Frist kündigen, ohne zusätzlichen Kündigungstermin. Bei vereinbarter Bindung muss eine Kündigung spätestens zum Ende des ersten Vertragsjahres möglich sein; eine kürzere Bindung gilt entsprechend früher. Für Kündigungen durch den Lieferanten gelten andere Regeln.

Seit April 2026 sieht § 25 für den technischen Wechsel ein Zeitfenster von höchstens 24 Stunden an Werktagen vor. Das betrifft die technische Abwicklung. Ein noch gebundener Vertrag wird dadurch nicht vorzeitig kündbar.

Preisänderung und Auffangversorgung

Einseitige Preis- oder Vertragsänderungen und Änderungen nach einer vereinbarten Preisformel sind rechtlich zu unterscheiden. § 21 regelt Mitteilung und Widerspruch. Ein Widerspruch kann das Ende des Vertrags auslösen. Prüfe daher die konkrete Mitteilung und organisiere rechtzeitig den Anschlussvertrag.

Die Auffangversorgung nach § 31 greift unter gesetzlichen Voraussetzungen bei einer Kündigung durch den Lieferanten, wenn kein neuer Liefervertrag besteht. Auf sie sollte man bei eigener Kündigung oder einem Widerspruch gegen eine Preisänderung nicht vertrauen. Sie ist außerdem kein Ersatz für einen Preisvergleich.

Umzug und praktisches Beispiel

Ein Umzug erfordert eine An- und Abmeldung der betreffenden Zählpunkte. Fotografiere bei Übergabe Zählernummer und Stand mit Datum. Vereinbare, wer wann übernimmt.

Fiktiv: Deine Bindung endet am 30. November. Du kündigst rechtzeitig mit Wirkung zu diesem Termin und vereinbarst den neuen Lieferbeginn am 1. Dezember. Eine technische Wechselmöglichkeit im Oktober verkürzt die Bindung nicht. Lass dir Kündigung und Lieferbeginn schriftlich bestätigen.

Gültigkeit und Hinweise

Österreich, Quellenstand 8. Oktober 2026. Rechenbeispiele sind ausdrücklich fiktiv. Vertragsbedingungen, Netzgebiet und Zählpunkt können das Ergebnis verändern. Zeitlich befristete Regeln gelten nur für den genannten Zeitraum.

Quellen