Einfach erklärt
Als Bestandskunde gilt, wer bereits bei einem Lieferanten Strom bezieht. Das sagt noch nichts über das Tarifmodell: Auch bestehende Kunden können Fixpreisgarantien, Floater oder Spot-Tarife haben. Dieser Artikel behandelt das klassische Standardprodukt ohne ausdrückliche Preisgarantie.
Stabiler Preis bis zur nächsten zulässigen Anpassung
Der vereinbarte Energiearbeitspreis bleibt zunächst unverändert. Der Lieferant kann ihn nach Vertrag und den geltenden gesetzlichen Regeln anpassen. Es gibt üblicherweise keinen jeden Monat neu berechneten Börsenpreis und keine direkte Weitergabe jedes kurzfristigen Marktimpulses.
Eine zeitliche Verzögerung gegenüber dem Großhandel kann in beiden Richtungen auftreten: bei Erhöhungen ebenso wie bei Senkungen. Langfristige und über mehrere Zeitpunkte verteilte Beschaffung kann kurzfristige Ausschläge abfedern. Daraus folgt jedoch kein für alle Lieferanten gleicher Zeitversatz und keine garantierte Anpassung nach einer bestimmten Zahl von Monaten.
Beispiel: Preisänderung während des Jahres
Fiktiv kostet Energie zunächst 15 Cent/kWh netto. Ab 1. Juli gilt nach einer zulässigen Anpassung ein Preis von 13 Cent/kWh. Der tatsächliche Verbrauch beträgt 1.800 kWh im ersten und 1.700 kWh im zweiten Halbjahr. Der Grundpreis bleibt angenommen 3 Euro monatlich.
| Zeitraum | Menge | Preis netto | Energiekosten netto |
|---|---|---|---|
| Jänner–Juni | 1.800 kWh | 15 ct/kWh | 270 Euro |
| Juli–Dezember | 1.700 kWh | 13 ct/kWh | 221 Euro |
| Ganzes Jahr: Arbeitspreisanteil | 3.500 kWh | Mengenabhängig | 491 Euro |
| Jahresgrundpreis | 12 Monate | 3 Euro/Monat | 36 Euro |
| Energie gesamt | 3.500 kWh | Ohne Netz und Abgaben | 527 Euro netto / 632,40 Euro brutto |
Der durchschnittliche Energiearbeitspreis liegt bei rund 14,03 Cent/kWh netto. Einfach die beiden Centpreise zu mitteln wäre bei unterschiedlich verteiltem Verbrauch nicht exakt. Bleibt die Senkung aus, wären es bei denselben Mengen und Grundkosten 561 Euro netto: 34 Euro mehr.
Das Beispiel ist keine Vorhersage einer Preissenkung. Wenn genaue Mengen zum Preisstichtag fehlen, ist auch die vertragliche bzw. zulässige Verbrauchsabgrenzung relevant. Rechnung und Preiszeiträume prüfen.
Vorteile und Nachteile
- Vorteil: Der Arbeitspreis schwankt zwischen einzelnen Anpassungen nicht täglich oder monatlich mit jeder Börsenbewegung.
- Vorteil: Steuerung nach Stundenpreisen ist bei einem einheitlichen Arbeitspreis nicht notwendig.
- Nachteil: Ohne ausdrückliche Garantie bleibt eine zukünftige zulässige Preisänderung möglich.
- Nachteil: Fallende Marktpreise können erst verzögert im eigenen Tarif ankommen.
- Nachteil: Lange Kundentreue allein garantiert weder den günstigsten Tarif noch die gleichen Konditionen wie bei neuen Angeboten.
Preisänderungen und Kundenrechte
Eine einseitige Preisänderung ist von der automatischen Durchführung einer schon vereinbarten Indexformel zu unterscheiden. Bei den klassischen Preisänderungen sind Begründung, Mitteilung und mögliche Widerspruchsrechte zu prüfen. § 21 ElWG enthält dafür Voraussetzungen und Grenzen; Lieferanten dürfen den Preis nicht beliebig ändern.
Die konkrete Mitteilung, Vertragsart und Rechtsgrundlage entscheiden über Fristen und Folgen. Die Durchführung einer bereits vereinbarten Floater-Formel löst nicht dieselben Widerspruchsrechte aus. Bei Unklarheiten hilft die E-Control-Energie-Hotline.
Welche Grenzen setzt das ElWG?
Für die gesetzliche Entgeltänderung nach § 21 Abs. 1 erster Satz gelten bei Haushalten und Kleinunternehmen insbesondere diese Regeln: Sie betrifft unbefristete Verträge; Erhöhungen sind frühestens sechs Monate nach Lieferbeginn bzw. der vorangegangenen Entgeltänderung möglich. Bei einer relevanten Veränderung oder einem Wegfall des Preisanlasses verlangt das Gesetz unter den genannten Voraussetzungen eine entsprechende Senkung spätestens binnen sechs Monaten. Das ist keine automatische Weitergabe jedes einzelnen Börsenpreisrückgangs.
Die Mitteilung muss mindestens einen Monat vor Wirksamkeit erfolgen; für einen Widerspruch sind vier Wochen ab Zustellung vorgesehen. Diese Regeln betreffen nicht pauschal die Durchführung jeder schon vereinbarten Indexformel.
Was kann ich als Bestandskunde tun?
Prüfe dein tatsächliches Preisblatt, nicht nur die Bezeichnung im Kundenportal. Frage nach alternativen Tarifen beim bisherigen Anbieter und vergleiche anschließend andere Lieferanten mit Grundpreis, Bonus, Garantieende und Bindung. Ein Neukundenbonus kann attraktiv sein, ersetzt aber keinen Vergleich der Folgejahre.
E-Control-Tarifvergleich · Lieferantenwechsel · Preisgarantie verstehen.
Für Fachleute
Bestandskundenstatus ist keine Preisbildungskategorie. Beschaffungskosten, Tarifgestaltung und gesetzliche Entgeltanpassung sind getrennt zu beurteilen. Einseitige Entgeltänderungen nach § 21 ElWG und die Durchführung wirksam vereinbarter Indexmechanismen nicht gleichsetzen; Mengen zum Preisstichtag korrekt abgrenzen.
Allgemeine Erklärung für Österreich, Stand 9. Oktober 2026. Sämtliche Beispielpreise und Grafikdaten sind frei gewählte Rechenwerte, keine aktuellen Angebote oder Prognosen. Maßgeblich sind das konkrete Preisblatt, die Lieferbedingungen und der Umfang einer vereinbarten Preisgarantie.