Einfach erklärt
Die ersten Schritte nach Erhalt der Rechnung
Notiere Rechnungsnummer, Abrechnungszeitraum, Nachzahlung und Zahlungsziel. Lege Vertrag, Preisänderungsschreiben, letzte Abrechnung, Zahlungsbelege und Verbrauchsdaten aus dem Netzportal bereit. Prüfe getrennt: Ist die Rechnung richtig? Und kannst du den offenen Betrag bezahlen? Eine korrekte Rechnung kann trotzdem eine Zahlungsvereinbarung erfordern.
Checkliste: Diese sechs Punkte prüfen
- Richtiger Zählpunkt und Zeitraum: Gehört die Rechnung zu deiner Wohnung oder deinem Haus? Stimmen Einzug, Auszug und Lieferantenwechsel? Zählernummer und Zählpunktbezeichnung sind unterschiedliche Angaben.
- Ablesung und Messwerte: Sind Anfangs- und Endwerte abgelesen, fernausgelesen oder rechnerisch ermittelt? Vergleiche Zählerfotos und Netzportal. Bei einem Zählerwechsel sind die beiden Messgeräte getrennt zu berücksichtigen. Auch ein Smart Meter kann bei fehlender Datenübertragung Ersatzwerte erfordern.
- Verbrauch in kWh: Vergleiche möglichst gleich lange Zeiträume. Wärmepumpe, E-Auto, Trocknungsgeräte, elektrische Warmwasserbereitung oder neue Haushaltsmitglieder können den Verbrauch erhöhen. Eine höhere Nachzahlung beweist allein noch keinen höheren Verbrauch.
- Preiszeiträume: Stimmen Arbeitspreis und Grundpreis mit Vertrag und wirksamen Preisänderungen überein? Bei mehreren Preisen muss der Verbrauch den jeweiligen Zeitabschnitten zugeordnet werden. Prüfe bei geschätzter Aufteilung besonders den Heizverbrauch im Winter.
- Rabatte und Gutschriften: Wurde der zugesagte Bonus berücksichtigt? Ist ein Rabatt inzwischen ausgelaufen? Eine PV-Einspeisegutschrift kann zu einem eigenen Vertrag gehören und muss nicht auf der Bezugsrechnung stehen.
- Teilzahlungen: Wurden alle tatsächlich verbuchten Zahlungen angerechnet? Prüfe Kontoauszüge, Rücklastschriften und die Rechnungsaufstellung. Bei getrennten Energie- und Netzrechnungen müssen die Zahlungen jeweils dem richtigen Unternehmen zugeordnet sein.
Fiktive Musterrechnung: Wie entstehen 540 Euro Nachzahlung?
Die folgenden Beträge sind frei gewählte Bruttowerte für ein Beispiel, keine aktuellen Tarife. Der abgerechnete Verbrauch beträgt 4.200 kWh über zwölf Monate.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Energiekosten einschließlich Energiegrundpreis | 900 € |
| Netzkosten | 450 € |
| Weitere Abgaben und Förderkosten | 150 € |
| Gesamtkosten | 1.500 € |
| Angerechnete Zahlungen: 12 × 80 € | −960 € |
| Nachzahlung | 540 € |
Die Nachzahlung ist rechnerisch richtig: 1.500 − 960 = 540 Euro. Für dieselben erwarteten Jahreskosten wären bei zwölf gleich hohen Zahlungen 125 Euro monatlich erforderlich. Die 540 Euro können bei einer zwölfmonatigen Ratenzahlung auf zusätzlich 45 Euro pro Monat verteilt werden. Zusammen wären das im Beispiel 170 Euro monatlich. Ändern sich Preise oder Verbrauch, muss die Vorschau neu berechnet werden.
Wer ist für welche Frage zuständig?
| Problem | Erster Ansprechpartner |
|---|---|
| Messwerte, Zählerwechsel, rechnerische Verbrauchsermittlung | Netzbetreiber |
| Energiepreis, Liefervertrag, Wechselbonus | Lieferant |
| Netzentgelte oder Zahlungen auf einer getrennten Netzrechnung | Netzbetreiber |
| Nicht angerechnete Zahlung | Das Unternehmen, an das du bezahlt hast |
| Ungeklärte Beschwerde | E-Control-Schlichtungsstelle nach vorherigem Klärungsversuch beim Unternehmen |
Wenn die Rechnung falsch erscheint
Reklamiere schriftlich mit Rechnungsnummer, betroffener Position, Zeitraum und Belegen. Bitte um Erklärung der Mengen- und Preisabgrenzung sowie gegebenenfalls eine berichtigte Rechnung. Eine normale Reklamation hebt die Fälligkeit nicht automatisch auf; kläre die Behandlung des strittigen Betrags ausdrücklich. Für das gesetzliche Recht auf Ratenzahlung gilt hingegen die besondere Regel des § 28 ElWG.
Wenn die Nachzahlung nicht auf einmal leistbar ist
Berufe dich frühzeitig gegenüber dem Rechnungssteller auf dein Recht auf Ratenzahlung. Bei getrennten Rechnungen kann eine Vereinbarung mit beiden Unternehmen erforderlich sein. Plane laufende Stromzahlungen und Rückzahlungsraten zusammen; eine zu niedrige neue Teilzahlung verschiebt das Problem nur in die nächste Abrechnung.
Wenn bereits eine Kündigung oder Abschaltandrohung vorliegt
Kontaktiere Lieferant beziehungsweise Netzbetreiber und die E-Control umgehend. Bei einer Kündigung durch den Lieferanten kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Auffangversorgung greifen. Sie tilgt alte Schulden nicht und ersetzt keine Klärung der Zahlungsprobleme. Bei eigener Kündigung ist die Auffangversorgung ausgeschlossen.
Österreich, geprüft am 10. Oktober 2026. Die Beispiele sind fiktiv. Für die rechtlichen Voraussetzungen sind die verlinkten Gesetzesbestimmungen maßgeblich; bei konkreten Streitfällen unterstützt die E-Control.