Einfach erklärt
Ein Fixpreistarif mit ausdrücklicher Preisgarantie legt den garantierten Energiepreis für einen bestimmten Zeitraum fest, beispielsweise zwölf Monate ab Lieferbeginn. Die genaue Dauer, ihr Beginn und die betroffenen Preisbestandteile müssen im Vertrag stehen. Der bloße Produktname „Fix“ reicht als Nachweis nicht.
Was wird tatsächlich garantiert?
Meist betrifft die Zusage den Energiearbeitspreis, manchmal auch den Lieferanten-Grundpreis. Netzentgelte, Steuern und Abgaben werden dadurch nicht automatisch eingefroren. Auch eine höhere Verbrauchsmenge erhöht die Rechnung trotz unverändertem Centpreis.
Ein Angebot kann bis zu einem festen Kalenderdatum gelten oder jedem neu abgeschlossenen Vertrag eine individuelle Garantie geben. Abschlussdatum, Lieferbeginn und Garantieende können auseinanderfallen. Nach Ablauf kann ein neuer Preis, eine automatische Indexformel oder ein anderes vertraglich vorgesehenes Modell gelten.
Wie kann der Lieferant einen festen Preis anbieten?
Der Lieferant kann Preisrisiken durch Terminmarktgeschäfte und andere Beschaffungs- bzw. Absicherungsinstrumente begrenzen. Häufig werden erwartete Mengen über verschiedene Zeitpunkte und Produkte beschafft. Eigene Erzeugung, langfristige Lieferverträge und kurzfristige Restmengenkäufe können hinzukommen.
Er kauft deshalb nicht zwingend am Tag des Kundenabschlusses exakt dessen gesamte Strommenge für zwölf Monate zu einem einzigen Preis. Der tatsächliche Verbrauch und seine zeitliche Verteilung stehen auch noch nicht fest. Standardprodukte decken einen Haushalt mit wechselnder Last nicht vollständig ab.
Die Verpflichtung gegenüber dem Kunden entsteht aus der vereinbarten Garantie. Eine Absicherungsstrategie hilft dem Lieferanten, diese Zusage wirtschaftlich zu tragen; sie ersetzt den Vertrag nicht und beseitigt nicht jedes Mengen- oder Geschäftsrisiko.
Beispiel: zwölf Monate zu 13 Cent
Fiktiv vereinbart sind 13 Cent/kWh netto, 3 Euro Grundpreis pro Monat und eine Garantie auf beide Bestandteile für zwölf Monate.
| Jahresverbrauch | Arbeitspreisanteil | Mit 36 Euro Grundpreis | Mit 20 % Umsatzsteuer |
|---|---|---|---|
| 3.500 kWh | 455 Euro netto | 491 Euro netto | 589,20 Euro brutto |
| 4.000 kWh | 520 Euro netto | 556 Euro netto | 667,20 Euro brutto |
Ob der Börsenpreis währenddessen steigt oder sinkt, ändert an den garantierten Bestandteilen im vereinbarten Zeitraum nichts. Verbrauch, Netz und Abgaben sind separat zu berücksichtigen.
Vorteile und Nachteile
- Vorteil: Der Energiepreis bleibt im Garantiezeitraum planbar.
- Vorteil: Kurzfristige Börsenpreissprünge verändern den garantierten Arbeitspreis nicht.
- Nachteil: Sinkende Marktpreise werden während der Garantie normalerweise nicht automatisch weitergegeben.
- Nachteil: Eine Garantie kann im Angebot einen höheren Ausgangspreis haben; ob sie insgesamt günstiger ist, zeigt erst der Vergleich.
Garantie ist nicht Vertragsbindung
Eine Garantie regelt den Preis. Eine Bindung regelt, wann der Kunde ordentlich kündigen kann. Die Lieferanten-Kündigungsrechte sind ebenfalls gesondert zu prüfen. Eine Preisgarantie allein garantiert daher nicht in jedem Fall, dass ein Vertrag über die gesamte Zeit bestehen bleibt.
Notiere Garantieende, Kündigungsbedingungen, Grundpreis, Bonusende und Anschlusskonditionen. Prüfe rechtzeitig vor Ablauf neue Angebote, statt nur den einmaligen Abschlussbonus zu betrachten. Lieferantenwechsel und Vertragsende.
Für Fachleute
Kundengarantie und Beschaffungsabsicherung sind getrennte Ebenen. Hedging kann schrittweise über Base-, Peak-, Monats-, Quartals- und Jahresprodukte erfolgen; Profil-, Mengen- und Restmarktrisiken bleiben. Garantieumfang, Preisgleitklausel nach Ablauf und Kündigungsrechte im Produktvergleich separat führen.
Allgemeine Erklärung für Österreich, Stand 9. Oktober 2026. Sämtliche Beispielpreise und Grafikdaten sind frei gewählte Rechenwerte, keine aktuellen Angebote oder Prognosen. Maßgeblich sind das konkrete Preisblatt, die Lieferbedingungen und der Umfang einer vereinbarten Preisgarantie.