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Sozialtarif für Strom: Anspruch, Kontingent und Preisdeckel

Quellen geprüft am 08.10.2026 · Redaktioneller Entwurf

Einfach erklärt

Begünstigte Haushalte erhalten 2026 bis zu 2.900 kWh pro Jahr zu 6 Cent/kWh netto. Netz, Steuern und Abgaben kommen hinzu. Für Mehrverbrauch und bestimmte zusätzliche Zählpunkte gilt ein eigener Preisdeckel: im vierten Quartal 2026 höchstens 19,89 Cent/kWh netto, bei günstigerem Vertrag weniger.

Wer erhält den Sozialtarif?

Die OBS prüft den Anspruch anhand der maßgeblichen ORF-Beitragsbefreiung. Eine Befreiung ausschließlich als Student begründet keinen Anspruch. Liegen alle erforderlichen Daten vor, erfolgt die Berücksichtigung automatisch. Fehlende Angaben sind bei der OBS nachzureichen; die Verrechnung übernimmt der Stromlieferant.

Was gilt für welchen Verbrauch?

Verbrauch / Zählpunkt Energiepreis 2026, netto
Begünstigtes Kontingent am geeigneten Zählpunkt 6 Cent/kWh, höchstens 2.900 kWh pro Jahr
Verbrauch über dem Kontingent Vertragspreis, höchstens oberer Referenzwert
Zusätzlicher Zählpunkt mit anderem Lastprofil Kein 6-Cent-Kontingent; obere Preisgrenze

Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen hinzu. 6 Cent/kWh netto entsprechen bei 20 Prozent Umsatzsteuer 7,20 Cent/kWh brutto für die Energie.

Zusätzlicher Zähler für Heizung oder Warmwasser

Maßgeblich ist das zugeordnete Lastprofil. Anlage VI nennt H0 (Haushalt), HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt) und HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt), außerdem L0, L1 und L2 für Landwirtschaft. Ein separater Heizungs- oder Warmwasserzählpunkt mit einem anderen Profil erhält nicht automatisch das 6-Cent-Kontingent. Das Profil beim Netzbetreiber erfragen und die Behandlung beim Lieferanten klären.

Unterer und oberer Referenzwert 2026

Alle Preise beziehen sich auf die Energie, netto ohne Umsatzsteuer, Netzentgelte und weitere Abgaben.

Gültigkeit Unterer Referenzwert
Cent/kWh netto
Oberer Referenzwert
Cent/kWh netto
Quelle
1. April–30. Juni 2026 6,00 8,85 E-Control: Q2 / § 36 Abs. 4 Z 2 ElWG
1. Juli–30. September 2026 6,00 10,18 E-Control: Q3 / § 36 Abs. 4 Z 2 ElWG
1. Oktober–31. Dezember 2026 6,00 19,89 E-Control: Q4 / § 36 Abs. 4 Z 2 ElWG

Oberer Referenzwert auf zwei Nachkommastellen gerundet. E-Control veröffentlicht 88,45, 101,79 und 198,92 Euro/MWh; das entspricht ungerundet 8,845, 10,179 und 19,892 Cent/kWh. Quellenstand: 08.10.2026.

Die Obergrenze ersetzt keinen günstigeren Vertragspreis. Bei 12 Cent/kWh netto im Vertrag bleiben es außerhalb des Kontingents im vierten Quartal 12 Cent. Bei 22 Cent begrenzt der Referenzwert den Preis auf 19,89 Cent.

Fachdetails für Abrechnung und Marktteilnehmer

§ 36 ElWG regelt Anspruch, Lastprofile, Kontingent und Referenzwerte. Bei unterjähriger Verrechnung wird das Kontingent zeitanteilig gekürzt; eine Zwischenablesung allein löst keine Aliquotierung aus. Referenzwertänderungen innerhalb des Abrechnungszeitraums sind zu berücksichtigen. Die 2.900 kWh sind daher kein chronologischer Block, nach dessen Verbrauch erst der Quartalsdeckel beginnt.

E-Control berechnet den oberen Referenzwert aus Quartals-Futures mit 80 Prozent Grundlast und 20 Prozent Spitzenlast. Ab der vierten hauptwohnsitzgemeldeten Person sind jährlich 52,50 Euro je weiterer Person vorgesehen. Der Lieferant passt die Teilbeträge an; Anspruchsdaten und Haushaltsgröße betreut die OBS.

Gültigkeit und Hinweise

Die Werte gelten für 2026 beziehungsweise das angeführte Quartal. Der untere Referenzwert wird ab 1. Jänner 2027 jährlich angepasst. Bei einem zusätzlichen Zählpunkt entscheidet das zugeordnete Lastprofil über das begünstigte Kontingent.

Quellen