Einfach erklärt
Für Gemeinden mit eigenen Anlagen in gemeinsamer Energienutzung gelten zusätzliche Vorgaben zur Teilnahmemöglichkeit schutzbedürftiger Haushalte.
Fachliche Vertiefung
Plattform erklärt mindestens 10 % der jährlich für die gemeinsame Nutzung erzeugten und eingespeisten Mengen sowie vertragliche Sicherstellung.
Gültigkeit und Hinweise
Das ist nicht automatisch eine Pflicht zum Verschenken. Anwendung auf EVA und genaue Abgrenzung anhand § 68 Abs. 6 prüfen.