Wissensdatenbank

Gemeinden und schutzbedürftige Haushalte

Quellen geprüft am 08.10.2026 · Redaktioneller Entwurf

Einfach erklärt

Für Gemeinden mit eigenen Anlagen in gemeinsamer Energienutzung gelten zusätzliche Vorgaben zur Teilnahmemöglichkeit schutzbedürftiger Haushalte.

Fachliche Vertiefung

Plattform erklärt mindestens 10 % der jährlich für die gemeinsame Nutzung erzeugten und eingespeisten Mengen sowie vertragliche Sicherstellung.

Gültigkeit und Hinweise

Das ist nicht automatisch eine Pflicht zum Verschenken. Anwendung auf EVA und genaue Abgrenzung anhand § 68 Abs. 6 prüfen.

Quellen