Einfach erklärt
Welche Menge ist nutzbar?
Erzeugung und Verbrauch werden in Viertelstunden zusammengeführt. Eine PV-Anlage mit hohem Jahresertrag deckt deshalb nicht automatisch hohen Verbrauch am Winterabend. Die Aufteilungsart und weitere Mitglieder beeinflussen die zugeteilte Menge. Nicht zugeteilter Verbrauch bleibt beim normalen Lieferanten.
Für eine erste Abschätzung braucht man Bezugs- und Einspeiseprofile. Eine belastbare Rechnung zeigt mehrere Szenarien: vorsichtige Zuteilung, erwartete Zuteilung und günstiger Verlauf. Eine garantierte Deckung aus bloßen Jahressummen ist nicht seriös abzuleiten.
Welche Vergünstigungen gelten?
Bei qualifizierten lokalen und regionalen EEG-Mengen gibt es reduzierte Netzarbeitspreise. Für innerhalb einer EEG erzeugten und verbrauchten erneuerbaren Strom entfallen außerdem Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Daraus folgt keine Befreiung der gesamten Rechnung oder des übrigen Lieferantenbezugs.
BEG, P2P und EVA dürfen nicht pauschal mit denselben Vorteilen kalkuliert werden. Bis Ende 2026 beziehen sich die beschriebenen Netzentgeltvorteile auf EEG. Erwartete Erweiterungen ab 2027 sind erst mit der dann maßgeblichen Regelung verbindlich zu bewerten.
Rechenbeispiel für ein Mitglied
Alle Beträge dieses fiktiven Beispiels sind brutto: Gemeinschaftsstrom kostet 1,2 Cent/kWh mehr als der Energieanteil beim Lieferanten. Die anwendbaren Netz- und Abgabenvorteile betragen zusammen 4,2 Cent/kWh. Der Vorteil beträgt damit 3 Cent für jede zugeteilte kWh. Bei 2.000 kWh sind das 60 Euro. Nach 36 Euro Jahresbeitrag bleiben 24 Euro Ersparnis. Bei nur 1.000 kWh Zuteilung wäre das Ergebnis bereits negativ.
Für Betreiber und Einspeiser
Berücksichtige Organisation, Messdatenabwicklung, Abrechnung, Bankkosten, Ausfälle und gegebenenfalls Dienstleister. Ein Einspeiser vergleicht den Erlös mit dem entgangenen Erlös beim bisherigen Abnehmer. Ein Mitglied vergleicht mit seinem eigenen Liefervertrag; Durchschnittstarife können diesen Vergleich verzerren.
In der Abrechnung müssen Netzzuordnung, Teilnahmefaktoren, Zuteilungsdaten und korrigierte Messwerte konsistent sein. Stelle Mitgliedern Energiepreis und zusätzliche Gebühren vor dem Beitritt nachvollziehbar dar.
Österreich, Quellenstand 8. Oktober 2026. Rechenbeispiele sind ausdrücklich fiktiv. Vertragsbedingungen, Netzgebiet und Zählpunkt können das Ergebnis verändern. Zeitlich befristete Regeln gelten nur für den genannten Zeitraum.