Einfach erklärt
Vor der Planung muss geklärt werden, welche Zählpunkte im passenden Netzbereich liegen.
Fachliche Vertiefung
§ 70 Abs. 6 ElWG nennt eine Auskunftsfrist von 14 Tagen. Netzbetreiberportale und Kennungen unterstützen die Prüfung.
Gültigkeit und Hinweise
Gesetzestext § 70 separat gelesen: https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40273985/NOR40273985.html