Wissensdatenbank

Nahebereichsauskunft

Quellen geprüft am 08.10.2026 · Redaktioneller Entwurf

Einfach erklärt

Vor der Planung muss geklärt werden, welche Zählpunkte im passenden Netzbereich liegen.

Fachliche Vertiefung

§ 70 Abs. 6 ElWG nennt eine Auskunftsfrist von 14 Tagen. Netzbetreiberportale und Kennungen unterstützen die Prüfung.

Gültigkeit und Hinweise

Gesetzestext § 70 separat gelesen: https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40273985/NOR40273985.html

Quellen