Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz kommen in Österreich zwei interessante Möglichkeiten dazu, selbst erzeugten Strom flexibler zu nutzen: Peer-to-Peer-Verträge (P2P) und die Eigenversorgungsanlage (EVA).
Die gesetzlichen Bestimmungen gelten ab 1. Oktober 2026, technisch können die neuen Modelle frühestens ab 5. Oktober 2026 umgesetzt werden. Vorerst müssen die beteiligten Zählpunkte allerdings beim selben Netzbetreiber liegen. Eine Umsetzung über mehrere Netzgebiete hinweg soll voraussichtlich ab April 2027 möglich werden.
Peer-to-Peer: Strom direkt mit anderen teilen
Mit einem Peer-to-Peer-Vertrag können zwei oder mehrere Personen selbst erzeugten Strom untereinander teilen.
Das Interessante daran: Im Gegensatz zu einer klassischen Energiegemeinschaft ist dafür keine eigene Rechtsform wie etwa ein Verein oder eine Genossenschaft notwendig. Die Bedingungen werden direkt zwischen den Beteiligten vertraglich geregelt.
Ein mögliches Beispiel: Eine große PV-Anlage produziert mehr Strom, als im eigenen Haus benötigt wird. Ein Teil des Überschusses wird über einen P2P-Vertrag beispielsweise der Wohnung der Tochter zugeordnet.
Auch eine entgeltliche Weitergabe ist möglich; bei P2P ist – anders als bei Energiegemeinschaften – eine Gewinnerzielung grundsätzlich zulässig.
Auf der Website energiegemeinschaften.gv.at werden dafür Musterverträge zur Verfügung gestellt.
Eigenversorgungsanlage: eigener Strom an mehreren Standorten
Noch einfacher wird es, wenn dieselbe Person oder dasselbe Unternehmen mehrere Standorte hat.
Mit einer Eigenversorgungsanlage (EVA) kann der Strom einer eigenen PV-Anlage künftig auch an einem anderen eigenen Standort genutzt werden.
Beispiel: PV-Anlage am Hauptwohnsitz – Strom wird auch dem eigenen Ferienhaus zugeordnet.
Entscheidend ist dabei: Bei sämtlichen einbezogenen Bezugs- und Erzeugungszählpunkten muss dieselbe natürliche oder juristische Person Vertragspartner des Netzbetreibers sein.
Die Versorgung der Wohnung von Sohn/Tochter ist so laut Gesetz leider nicht möglich.
Bis zu fünf Modelle gleichzeitig
Interessant ist für Besitzer größerer PV-Anlagen die Mehrfachteilnahme. Ein Zählpunkt kann gleichzeitig an bis zu fünf verschiedenen Bürgerenergie-Modellen teilnehmen. Dazu zählen Energiegemeinschaften, Peer-to-Peer-Vertragsgemeinschaften, Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen und Eigenversorgungsanlagen. Die jeweiligen Anteile werden über Teilnahmefaktoren festgelegt; insgesamt dürfen sie 100 % nicht überschreiten.
Damit sind beispielsweise solche Kombinationen möglich:
- 20 % → Eigenversorgung Ferienhaus
- 40 % → Peer-to-Peer-Vertrag mit der Wohnung der Tochter
- 40 % → Energiegemeinschaft
Damit lässt sich der Strom einer größeren PV-Anlage künftig verteilen. Nachteil an der Variante ist, dass vom Bundesgesetzgeber leider keine dynamische Aufteilung nach anfallendem Verbrauch geplant oder vorgesehen ist, d. h. würde am Ferienhaus mehr als die 20 % der Einspeisung der PV-Anlage benötigt werden, werden diese immer auf 20 % limitiert, auch wenn z. B. bei der Wohnung der Tochter überhaupt kein Strom verbraucht wird und die 40 % werden dann als Restüberschuss an den Lieferanten geliefert.
Entsprechend sind solche Konstrukte vor allem bei relativ großen Anlagen wirklich sinnvoll.
Der Haken bis Ende 2026: noch keine reduzierten Netzentgelte
Technisch können P2P und EVA bereits ab 5. Oktober 2026 umgesetzt werden. Für Oktober bis Dezember gibt es dafür aber noch keine vergünstigten Netzentgelte.
Nach aktuellem Stand soll die entsprechende neue Regelung der Systemnutzungsentgelte mit 1. Jänner 2027 wirksam werden. Dann sollen die reduzierten Netzentgelte auch auf lokale und regionale P2P-Modelle und Eigenversorgungsanlagen ausgeweitet werden. Entscheidend ist dabei der sogenannte Nahebereich und welche Netzebenen für den Stromaustausch tatsächlich beansprucht werden. Als lokaler Tausch gelten Zählpunkte um den gleichen Trafo und regional Zählpunkte, die beim gleichen Umspannwerk angeschlossen sind.
Bis Ende 2026 haben daher weiterhin nur Teilnehmer einer lokalen bzw. regionalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft Anspruch auf den entsprechenden reduzierten Netzarbeitspreis.
Kurz gesagt: Ab Oktober wird Stromteilen wieder etwas flexibler. Ab 2027 könnte es durch die reduzierten Netzentgelte auch wirtschaftlich interessanter werden.
Anmeldung ab 5. Oktober zentral über EDA/ebUtilities
Neu ist auch die technische Abwicklung: Ab 5. Oktober 2026 erfolgt die Registrierung der Bürgerenergie-Modelle zentral über ebUtilities in Kooperation mit EDA.
Über diesen neuen zentralen Registrierungsprozess können dann auch die neuen Modelle und die bisherigen Möglichkeiten registriert werden:
- Peer-to-Peer-Verträge (P2P)
- Eigenversorgungsanlagen (EVA)
- Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)
- Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)
Zentrale Registrierung bei ebUtilities · EDA-Portal
Die bisher auf mehrere Systeme verteilten Registrierungsschritte werden damit gebündelt. Bereits vor dem 5. Oktober registrierte Energiegemeinschaften müssen sich nicht neu registrieren.
Die Aussage zur fehlenden dynamischen Aufteilung bezieht sich auf die automatische Umverteilung zwischen mehreren Modellen. Innerhalb einer gemeinsamen Energienutzung kann die Zuteilung dynamisch erfolgen. Für die Wirtschaftlichkeit sind neben der Anlagengröße auch Viertelstundenprofile, Preise und Gebühren maßgeblich.