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Sozialtarif: Preisdeckel steigt auf fast 20 Cent pro Kilowattstunde

Johannes Ulrich · 08. Oktober 2026

Einordnung und Gültigkeit

Stand 8. Oktober 2026. Der obere Referenzwert von 19,89 Cent/kWh netto gilt für Oktober bis Dezember 2026. Aussagen zur Wirkung auf angebotene Tarife sind die Einordnung des Autors. Das Jahreskontingent wird in der Abrechnung zeitanteilig berücksichtigt; es ist kein chronologischer Block der ersten verbrauchten Kilowattstunden.

Der Sozialtarif verspricht begünstigten Haushalten Strom um 6 Cent pro Kilowattstunde. Doch dieser Preis gilt keineswegs für den gesamten Stromverbrauch. Für Mengen über 2.900 kWh sowie für bestimmte zusätzliche Zählpunkte für Heizung und Warmwasser gilt lediglich ein eigener Preisdeckel – und dieser ist mit Oktober von 10,18 auf 19,89 Cent/kWh netto gestiegen.

Seit April 2026 gilt in Österreich der neue Sozialtarif für Strom. Begünstigte Haushalte erhalten ein jährliches Verbrauchskontingent von 2.900 kWh zu einem Energiepreis von 6 Cent/kWh netto. Netzgebühren, Steuern und Abgaben kommen zusätzlich hinzu.

Was weniger bekannt ist: Die 6 Cent gelten nicht automatisch für jeden Stromzähler eines Haushalts.

Eigener Zähler für Heizung oder Warmwasser: keine 6 Cent

Gerade in älteren Häusern und Wohnungen gibt es häufig neben dem normalen Haushaltszähler einen eigenen Zähler beispielsweise für Warmwasser, Nachtstrom oder eine elektrische Heizung.

Für zusätzliche Zählpunkte eines begünstigten Haushalts, die nicht unter die für das 2.900-kWh-Kontingent vorgesehenen Lastprofile fallen, gilt der günstige Energiepreis von 6 Cent/kWh nicht. Für diese Zählpunkte greift lediglich der sogenannte obere Referenzwert als Preisobergrenze.

Damit kann gerade ein Teil des Stromverbrauchs, der für Haushalte mit elektrischer Warmwasserbereitung oder Heizung besonders hoch ist, vom eigentlichen 6-Cent-Sozialtarif ausgenommen sein.

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz knüpft das begünstigte Verbrauchskontingent an bestimmte standardisierte Lastprofile. Die Anlage VI des Gesetzes nennt insbesondere H0 für Haushalte sowie HA und HF für Haushalte, bei denen Warmwasserspeicher beziehungsweise Speicherheizung am selben Zählpunkt erfasst werden.

Preisdeckel steigt auf 19,89 Cent

Und genau dieser obere Referenzwert steigt im vierten Quartal 2026 drastisch.

Im dritten Quartal lag er noch bei 10,18 Cent/kWh netto, im zweiten Quartal bei 8,85 Cent. Für Oktober bis Dezember hat die E-Control nun 19,89 Cent/kWh netto festgelegt.

Damit hat sich der Wert innerhalb eines Quartals nahezu verdoppelt.

Grund dafür ist die gesetzlich vorgeschriebene Berechnung anhand der österreichischen Strom-Futures. Für das vierte Quartal wurden die letzten fünf relevanten Börsenhandelstage im September herangezogen. Aus 80 Prozent Grundlast- und 20 Prozent Spitzenlast-Futures ergibt sich ein Wert von 198,92 Euro/MWh beziehungsweise 19,89 Cent/kWh.

Auch Verbrauch über 2.900 kWh nur noch gedeckelt

Dasselbe Problem betrifft einen hohen Stromverbrauch am normalen Haushaltszähler.

Die ersten 2.900 kWh werden mit 6 Cent/kWh netto verrechnet. Jede darüber hinausgehende Kilowattstunde fällt nicht mehr unter diesen günstigen Preis. Dafür gilt ebenfalls nur der obere Referenzwert als Höchstgrenze.

Ein Haushalt mit beispielsweise 4.000 kWh Jahresverbrauch erhält somit 2.900 kWh zum Sozialtarif. Für die restlichen 1.100 kWh gilt der normale Vertragspreis, allerdings begrenzt durch den oberen Referenzwert.

19,89 Cent sind nur die Obergrenze

Entscheidend ist allerdings: Die 19,89 Cent sind kein automatisch zu verrechnender Tarif.

Liegt der vertraglich vereinbarte Energiepreis darunter, darf selbstverständlich nur dieser niedrigere Preis verlangt werden. Genau das dürfte derzeit für einen großen Teil der angebotenen Stromtarife zutreffen.

Der neue Referenzwert von knapp 20 Cent/kWh liegt mittlerweile so hoch, dass der Preisdeckel für viele Kunden praktisch gar nicht wirksam wird. Wer beispielsweise vertraglich 12 oder 14 Cent/kWh bezahlt, zahlt auch für den Verbrauch über 2.900 kWh oder einen entsprechend behandelten zusätzlichen Zählpunkt weiterhin diesen Preis – und nicht 19,89 Cent.

Der eigentliche Vorteil des Sozialtarifs konzentriert sich damit vor allem auf das 2.900-kWh-Kontingent zum stark vergünstigten Preis von 6 Cent.

Börsenpreissprung zeigt Schwäche der Konstruktion

Die Entwicklung zeigt gleichzeitig, wie stark der zweite Teil des Sozialtarifs vom Strommarkt abhängig ist. Während der eigentliche Sozialtarif bei 6 Cent liegt, folgt der obere Referenzwert unmittelbar den Quartals-Futures an der Strombörse.

Innerhalb nur eines Quartals ist diese Absicherung dadurch von 10,18 auf 19,89 Cent/kWh gestiegen.

Für begünstigte Haushalte mit hohem Stromverbrauch oder zusätzlichen, nicht vom 6-Cent-Kontingent erfassten Zählpunkten bedeutet das: Der gesetzliche Schutz bleibt zwar bestehen, seine praktische Wirkung ist bei einem Deckel von knapp 20 Cent derzeit jedoch deutlich geringer.

Der Sozialtarif von 6 Cent klingt damit wesentlich umfassender, als er tatsächlich ist. Entscheidend sind sowohl die Verbrauchsgrenze von 2.900 kWh als auch die Frage, über welchen Zählpunkt und welches Lastprofil der Stromverbrauch erfasst wird.

Zum Weiterlesen

Mein Beitrag zur Einführung: Wer den Sozialtarif bekommt, wie viel er bringt und wer ihn bezahlt

Offizielle Quellen · geprüft am 08.10.2026