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Stromnachzahlung: Recht auf Ratenzahlung in Österreich

Quellen geprüft am 10.10.2026 · Redaktioneller Entwurf

Einfach erklärt

Haushalte und Kleinunternehmen haben bei Stromnachzahlungen ein gesetzliches Recht auf Ratenzahlung. Im Regelfall sind bis zu zwölf Monate möglich, in begründeten Fällen bis zu 18. Für Nachzahlungen aus Monatsrechnungen gilt eine eigene Regel: einmal pro Jahr bis zu sechs Monate.

Welche Regel gilt für deine Rechnung?

Das Recht ergibt sich aus § 28 Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und verpflichtet sowohl Stromlieferanten als auch Netzbetreiber. Es betrifft Nachzahlungen aus Rechnungen. Für Haushalte hebt die Geltendmachung dieses Rechts die Fälligkeit der Nachzahlung aus der Rechnung auf. Die laufende Belieferung und neue Zahlungen müssen trotzdem weiter finanziert werden.

Rechnungsfall Zulässige Laufzeit Worauf achten?
Nachzahlung, insbesondere aus einer Jahresabrechnung Bis zu 12 Monate Haushalte können die konkrete Dauer innerhalb der zulässigen Laufzeit bestimmen.
Begründeter Fall Bis zu 18 Monate Begründung angeben und längere Laufzeit ausdrücklich verlangen.
Nachzahlung aus einer Monatsrechnung Bis zu 6 Monate, einmal im Jahr Diese Sonderregel nicht mit der Jahresabrechnung verwechseln.

Eine monatliche Teilzahlung ist ein Vorschuss auf eine spätere Abrechnung. Eine Monatsrechnung rechnet dagegen den jeweiligen Monat ab. Die Sonderregel für Monatsrechnungen bezieht sich auf die Rechnungsart, nicht bloß darauf, dass du monatlich Geld überweist.

Wie beantragst du die Ratenzahlung?

  1. Wende dich an das Unternehmen, das die Nachzahlung fordert. Bei einer Gesamtrechnung ist das üblicherweise der Lieferant; bei getrennten Energie- und Netzrechnungen können zwei Anträge nötig sein.
  2. Gib Kunden- und Rechnungsnummer, Nachzahlungsbetrag sowie die gewünschte zulässige Laufzeit an. Berufe dich ausdrücklich auf § 28 ElWG.
  3. Bei gewünschten 18 Monaten erläutere den wichtigen Grund. E-Control nennt als Beispiel eine Nachzahlung von mehr als vier monatlichen Teilbeträgen; auch andere wichtige Gründe kommen in Betracht.
  4. Lass dir Ratenhöhe, Zahlungstermine, Zahlungsweg und die getrennte Behandlung der laufenden Zahlungen schriftlich bestätigen.

Der Antrag kann formfrei erfolgen. Eine E-Mail ist praktisch, weil du Datum und Inhalt dokumentieren kannst. Bewahre Antrag und Antwort auf. E-Control stellt auch eine Musterformulierung bereit.

Fiktives Beispiel: Was kostet das monatlich?

Eine Nachzahlung von 1.800 Euro ergibt bei zwölf gleich hohen Raten 150 Euro pro Monat. Sind 18 Monate begründet, sind es 100 Euro pro Monat. Bei laufenden Zahlungen von 180 Euro beträgt die Gesamtbelastung damit 330 beziehungsweise 280 Euro monatlich. Neue Nachzahlungen oder weitere Forderungen sind darin nicht enthalten.

Welche Kosten sind zulässig?

Nach den Informationen der E-Control darf für die Einräumung der Ratenzahlung und die Erstellung des Ratenplans kein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Prüfe separat ausgewiesene Mahnkosten und Verzugszinsen: Der Ratenplan beseitigt bereits entstandene Nebenforderungen nicht automatisch. Eine teilweise oder vollständige vorzeitige Rückzahlung ist möglich.

Was passiert beim Anbieterwechsel oder Umzug?

Eine bestehende Ratenvereinbarung endet laut E-Control nicht allein deshalb, weil du den Lieferanten wechselst oder der Netzzugangsvertrag wegen eines Umzugs endet. Alte Raten und die neuen laufenden Zahlungen können dann an unterschiedliche Unternehmen gehen. Notiere deshalb für jede Zahlung Empfänger, Betrag und Verwendungszweck.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Bitte um eine schriftliche Begründung und verweise auf § 28 ElWG. Bei einem ungeklärten Konflikt kannst du dich an die E-Control wenden. Ist die Rechnung selbst strittig, dokumentiere zusätzlich die konkreten Fehler oder Unklarheiten; eine Ratenvereinbarung ersetzt die Rechnungsprüfung nicht.

Gilt das auch für Gas?

Dieser Artikel behandelt das gesetzliche Stromkundenrecht nach ElWG. Für Gas kann eine Ratenzahlung vereinbart werden; daraus folgt aber nicht dasselbe gesetzliche Recht nach § 28 ElWG.

Gültigkeit und Hinweise

Österreich, geprüft am 10. Oktober 2026. Die Beispiele sind fiktiv. Für die rechtlichen Voraussetzungen sind die verlinkten Gesetzesbestimmungen maßgeblich; bei konkreten Streitfällen unterstützt die E-Control.

Quellen