Einfach erklärt
Bei einem Monatsfloater bleibt der Energiearbeitspreis innerhalb eines Liefermonats üblicherweise gleich. Im nächsten Monat wird er anhand der vereinbarten Formel neu berechnet. Sinkt der Referenzpreis, sinkt der Tarifpreis; steigt er, wird auch Strom für den Haushalt teurer.
Welche Börsenwerte stecken dahinter?
Eine verbreitete Variante verwendet Settlementpreise eines Strom-Monatsfutures: An mehreren Handelstagen im Vormonat wird beobachtet, zu welchem Preis Strom für den folgenden Liefermonat gehandelt bzw. bewertet wird. Daraus bildet der Anbieter einen Mittelwert. Das sind nicht die täglichen Spotpreise des Vormonats.
Der Beobachtungszeitraum kann den ganzen Vormonat oder nur einen Teil umfassen. Andere Floater folgen etwa dem ÖSPI oder passen den Preis quartalsweise an. Ein Aufschlag kann als fixer Centbetrag, prozentualer Faktor oder Kombination gestaltet sein. „Abwicklungsgebühr“ ist dafür keine einheitlich festgelegte Größe; sie deckt je nach Produkt unterschiedliche Lieferantenkosten und Margen ab.
Beispiel: vom Future zum monatlichen Arbeitspreis
Wir nehmen eine frei gewählte Formel: Monatsmittel in Euro/MWh ÷ 10 + 2 Cent/kWh Lieferantenaufschlag. Es gibt keinen zusätzlichen Multiplikator und keine Preisuntergrenze im Beispiel.
| Beobachtungstag im Vormonat | Settlement für den folgenden Liefermonat |
|---|---|
| 1 | 100 Euro/MWh |
| 2 | 110 Euro/MWh |
| 3 | 90 Euro/MWh |
| 4 | 120 Euro/MWh |
| 5 | 80 Euro/MWh |
(100 + 110 + 90 + 120 + 80) ÷ 5 = 100 Euro/MWh. Weil eine MWh 1.000 kWh hat, entsprechen 100 Euro/MWh genau 10 Cent/kWh. Dazu kommen 2 Cent/kWh Aufschlag: 12 Cent/kWh netto, mit 20 Prozent Umsatzsteuer 14,4 Cent/kWh brutto.

Bei 300 kWh im Liefermonat: 300 × 0,12 Euro = 36 Euro netto. Mit einem angenommenen Grundpreis von 3 Euro pro Monat sind es 39 Euro netto bzw. 46,80 Euro brutto für Energie. Netz und Abgaben kommen hinzu.
| Future-Mittelwert | Mit 2 ct/kWh Aufschlag | 300 kWh Energie, ohne Grundpreis |
|---|---|---|
| 80 Euro/MWh | 10 ct/kWh netto | 30 Euro netto |
| 100 Euro/MWh | 12 ct/kWh netto | 36 Euro netto |
| 140 Euro/MWh | 16 ct/kWh netto | 48 Euro netto |
Wie rasch reagiert der Preis?
Ein Monatsfloater reagiert zum nächsten vorgesehenen Anpassungsstichtag, nicht laufend während eines bereits bepreisten Monats. Eine Marktbewegung kann sich schon im Folgemonat auswirken. Mittelwertbildung und Beobachtungsfenster können die Reaktion aber glätten oder verzögern. Die Aussage „innerhalb eines Monats“ ist deshalb keine allgemeine Zusage.
Vorteile und Nachteile
- Vorteil: Sinkende Referenzpreise fließen automatisch gemäß Formel ein.
- Vorteil gegenüber Spot: Bei einem einheitlichen Monatspreis gibt es keine starken Arbeitspreissprünge zwischen Mittag und Abend.
- Nachteil: Auch steigende Marktpreise erreichen die Rechnung vergleichsweise rasch.
- Nachteil gegenüber garantierten Fixpreisen: Ohne vereinbarten Cap fehlt eine obere Absicherung; die Jahresenergiekosten bleiben ungewiss.
Ein monatlich ruhiger Preis kann von einem Monat zum nächsten trotzdem stark steigen. Verbrauch vom Abend auf Mittag zu verschieben senkt bei identischem Monatspreis den Energiearbeitspreis nicht; zeitabhängige Netzentgelte oder Eigenverbrauch sind gesondert zu betrachten.
Preisblatt und Abrechnung prüfen
Welches Marktgebiet und welches Future-Produkt? Welche Handelstage? Fixer oder prozentualer Aufschlag? Mindestpreis oder Cap? Wann wird veröffentlicht? Wie werden Monatsmengen bei fehlenden Messwerten ermittelt? Eine monatliche Preisänderung bedeutet außerdem nicht automatisch eine Monatsrechnung: Teilbeträge und Jahresabrechnung können bestehen bleiben.
VERBUND beschreibt eine Formel aus Monatsfuture-Mittel, Faktor und Fixpreisanteil; aWATTar MONTHLY verwendet ebenfalls Monatsfutures, mit eigenem Beobachtungs- und Veröffentlichungsablauf. Diese Quellen zeigen Varianten und sind keine Anbieterempfehlung.
Für Fachleute
Bei Futures-Floatern Beobachtungsmonat, Liefermonat, Settlementkalender, Base-/Peak-Produkt, Marktgebiet, Aufschlagsfaktor, Fixpreisanteil, Rundung und Preisgrenzen getrennt dokumentieren. Monatspreisänderung, Verbrauchszuordnung und Rechnungsintervall sind eigenständige Prozesse.
Allgemeine Erklärung für Österreich, Stand 9. Oktober 2026. Sämtliche Beispielpreise und Grafikdaten sind frei gewählte Rechenwerte, keine aktuellen Angebote oder Prognosen. Maßgeblich sind das konkrete Preisblatt, die Lieferbedingungen und der Umfang einer vereinbarten Preisgarantie.